Dieselpartikelförderung für PKW und leichte Nutzfahrzeuge
Seit 01.01.2012 besteht wieder eine befristete Förderung der Dieselpartikelfilternachrüstung. Diese ist als Barförderung ausgelegt.
Die Fakten kurz zusammengefasst:
- Förderung 330,- Euro
- PKW mit Dieselmotor, die bis einschließlich 31. Dezember 2006 erstmals zugelassen wurden,
Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen mit Dieselmotor mit einer besonderen Zweckbestimmung (Wohnmobile, Krankenwagen, Leichenwagen und rollstuhlgerechte Fahrzeuge), die bis einschließlich 31. Dezember 2006 erstmals zugelassen wurden.
- Leichte Nutzfahrzeuge mit Dieselmotor mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 Tonnen, die bis einschließlich 16. Dezember 2009 erstmals zugelassen wurden.
- Anträge können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), www.bafa.de, ab 01.02.2012 und bis 15.02.2013 eingereicht werden.
- begrenzter Fördermitteltopf für rund 90.000 Fahrzeuge
- Windhundverfahren: wie bei der Abwrackprämie gemäß Eingang der Förderanträge
Es können Nachrüstungen, die ab 1. Januar 2012 bis einschließlich 31. Dezember 2012 erfolgen, gefördert werden. Maßgeblich ist der Tag, an dem nach Feststellung der Zulassungsbehörde das Fahrzeug nachgerüstet wurde.
Wichtig: Gefördert wird auch die Nachrüstung von Diesel-Fahrzeugen, die zwar der Euro 4-Norm entsprechen (grüne Plakette), aber noch nicht ab Werk mit einem Partikelfilter ausgerüstet sind.
Vereinbaren Sie gleich einen Termin für die Nachrüstung oder rufen Sie uns an - wir beraten Sie gern!
Ihr Team von Senger
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