¹ Die Audi Gebrauchtwagen :plus Garantie gilt für ausgewählte Gebrauchtwagen. Die Laufzeit der Audi Gebrauchtwagen :plus Garantie von bis zu 3 Jahren schließt an die 2-jährige Herstellergarantie der AUDI AG ab Erstzulassung des jeweiligen Fahrzeugs an. Bitte beachten Sie, dass sich die tatsächliche Restlaufzeit der Audi Gebrauchtwagen :plus Garantie sowohl nach dem Fahrzeugalter als auch nach der individuellen Laufleistung des Fahrzeugs richtet. Garantiegeber der Audi Gebrauchtwagen :plus Garantie ist der teilnehmende Audi Gebrauchtwagen :plus Partner. Weitere Informationen zu den Garantiebedingungen, insbesondere zum Beginn der Garantielaufzeit, erhalten Sie bei Ihrem Audi Gebrauchtwagen :plus Partner oder unter www.audi.de/gebrauchtwagen.
Bei ausgewählten Fahrzeugen wird die Audi Gebrauchtwagen :plus Garantie in Form der Audi Anschlussgarantie abgedeckt. Die Audi Anschlussgarantie wird von der AUDI AG, 85045 Ingolstadt gewährt und schließt sich an die 2-jährige Herstellergarantie an. Sie sichert das Fahrzeug für weitere bis zu 36 Monate oder bis zu einer Gesamtfahrleistung des Fahrzeugs von 100.000 km ab.
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² Ein Angebot der Audi Bank, Zweigniederlassung der Volkswagen Bank GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig
³ Ein Angebot der Audi Leasing, Zweigniederlassung der Volkswagen Leasing GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig
⁴ Vermittelt durch den Audi VersicherungService, Zweigniederlassung der Volkswagen Versicherungsdienst GmbH, Gifhorner Str. 57, 38112 Braunschweig
Abbildung zeigt Sonderausstattungen gegen Mehrpreis. Zwischenverkauf und Irrtümer vorbehalten.
Bei den angegebenen CO₂- und Verbrauchswerten handelt es sich um die Werte, die im Rahmen der Typgenehmigung des Fahrzeugs ermittelt wurden. Diese Werte werden gerade überprüft. Wir bemühen uns, den Vorgang schnellstmöglich aufzuklären und werden die Werte, falls erforderlich, in Abstimmung mit den zuständigen Behörden korrigieren.
Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen bereits nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO₂-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird der WLTP schrittweise den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO₂-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. Dadurch können sich ab 1. September 2018 bei der Fahrzeugbesteuerung entsprechende Änderungen ergeben. Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die NEFZ-Werte von den WLTP-Werten abgeleitet. Die zusätzliche Angabe der WLTP-Werte kann bis zu deren verpflichtender Verwendung freiwillig erfolgen. Soweit die NEFZ-Werte als Spannen angegeben werden, beziehen sie sich nicht auf ein einzelnes, individuelles Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes. Sie dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO₂-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO₂-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO₂-Emissionen und den Verbrauch neuer Personenkraftwagen entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH (www.dat.de) unentgeltlich erhältlich ist.
Zwischenverkauf, Änderungen und Irrtümer sind ausdrücklich vorbehalten. Die Beschreibungen der Fahrzeuge dienen der allgemeinen Identifizierung des Angebots und stellt keine Gewährleistung im kaufrechtlichen Sinne dar. Ausschlaggebend ist ausdrücklich die Beschreibung gemäß Kaufvertrag.
Elektro:
Die Reichweite wurde auf der Grundlage der VO 692/2008/EG ermittelt. Die Reichweite ist abhängig von der Fahrzeugkonfiguration. Der Stromverbrauch wurde auf der Grundlage der VO 692/2008/EG ermittelt. Der Stromverbrauch ist abhängig von der Fahrzeugkonfiguration.
Hybrid-Modelle:
Die Reichweite wurde auf der Grundlage der VO 692/2008/EG ermittelt. Die Reichweite ist abhängig von der Fahrzeugkonfiguration. Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Es handelt sich um die „NEFZ-CO₂-Werte“ i.S.v. Art. 2 Nr. 1 Durchführungsverordnung (EU) 2017/1153. Die Kraftstoffverbrauchswerte wurden auf Basis dieser Werte errechnet. Der Stromverbrauch wurde auf der Grundlage der VO 692/2008/EG ermittelt. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen verschiedenen Fahrzeugtypen.
Wasserstoff:
Die Reichweite wurde auf der Grundlage der VO 692/2008/EG ermittelt. Die Reichweite ist abhängig von der Fahrzeugkonfiguration. Der Stromverbrauch wurde auf der Grundlage der VO 692/2008/EG ermittelt. Die Angaben zu Wasserstoffverbrauch, Stromverbrauch und CO₂-Emissionen wurden auf der Grundlage der VO 692/2008/EG ermittelt. Der Wasserstoffverbrauch und der Stromverbrauch ist abhängig von der Fahrzeugkonfiguration.