*Aktionsbedingungen
Hintergrund: Bescheinigung der THG Quote (hier CO2-Bonus genannt) durch das UBA Informationen zum Prozess und den Rahmenbedingungen zur Ausstellung der THG-Quoten durch das Umweltbundesamt
Um die zu einem Elektrofahrzeug zugehörige THG-Quote geltend zu machen, muss das Umweltbundesamt (UBA) einen entsprechenden Bescheid über die mitgeteilte energetische Menge elektrischen Stroms ausstellen. Autohaus Senger kümmert sich für Sie um diese Beantragung, Sie müssen lediglich Ihren Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) im Registrierungsprozess hochladen. Im Rahmen der Bescheinigung für die Anrechnung auf die THG-Quote berechnet das Umweltbundesamt (UBA) die Treibhausgasemissionen der jeweiligen Strommenge, die zur Verwendung in Straßenfahrzeugen mit Elektroantrieb dem Netz entnommen wurde. Diese THG-Emissionen werden im Bescheid in Kilogramm CO2-Äquivalent ausgewiesen. Für die Berechnung der THG-Emissionen gibt das UBA jährlich bis zum 31. Oktober für das darauffolgende Jahr den Wert der durchschnittlichen THG-Emissionen pro Energieeinheit des deutschen Strommix bekannt. Im Jahr 2021 sind das 147 kg CO2eq/GJ. Für die Berechnung der Emissionen wird dann die Strommenge (z. B. 1,943 MWh bei einem reinen Batterieelektrofahrzeug) in GJ umgerechnet (x 3,6), dann mit dem durchschnittlichen THG-Wert des Stroms multipliziert (in 2021 also x 147) und zuletzt mit dem Anpassungsfaktor für die Antriebseffizienz (0,4) multipliziert. Rechtsgrundlage für diese Berechnung ist § 5 Absatz 2 der 38. BImSchV. Der Anpassungsfaktor für die Antriebseffizienz (0,4) ist in Anlage 3 der 38. BImSchV festgelegt. Nach der Ausstellung der Bescheinigung beginnt Autohaus Senger mit dem Vermarktungsprozess. Hybride sowie Plug-in-Hybride sind von der Bonuszahlung ausgenommen. Es kann sein, dass aufgrund Ihrer steuerlichen Verhältnisse Einnahmen bei der Einkommenssteuer zu versteuern sind, wenn sie in Summe höher als 256 Euro sind, sodass wir Ihnen auf Wunsch die Auszahlung des CO2-Bonus auf 255 Euro begrenzen können. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus rechtlichen Gründen keine individuelle steuerliche Beratung durchführen dürfen. Bei tiefergehenden Fragen wenden Sie sich daher bitte für eine unverbindliche Auskunft an einen Steuerberater.