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Steuerliche Förderung für Elektro-Dienstwagen

Dank neuer Dienstwagenbesteuerung bei Hybrid- oder Elektrofahrzeugen als Dienstwagen sparen!

Die Elektromobilität in Deutschland wächst kräftig und gewinnt somit immer mehr an Bedeutung. Auch als Dienstwagen gewinnen sie zunehmend an Attraktivität, denn seit dem ersten Januar 2022 gilt eine neue Besteuerung für Dienst- Hybridfahrzeuge und Elektrofahrzeuge.

Der geldwerte Vorteil für die private Nutzung eines Elektro-Dienstwagens bis 60.000 € wurde ab 2020 im Vergleich zu den Vorjahren nochmals halbiert. Dies bedeutet, dass Dienstwagen noch immer nur mit monatlich 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises als geldwertem Vorteil besteuert werden. Für Hybrid- und Elektrofahrzeuge mit höherem Bruttolistenpreis gilt weiterhin die 0,5 Prozent des Bruttolistenpreis.

Bereits seit 2019 wird bei der Besteuerung der neuen Fahrzeuge mit Elektromotor nur der halbe Bruttolistenpreis angesetzt. Diese Steuervergünstigung bleibt für E-Autos bestehen, deren Bruttolistenpreis mehr als 60.000 EUR beträgt.

Beim geldwerten Vorteil mit der halbierten Bemessungsgrundlage sparen

Die private Nutzung eines Firmenautos gilt als geldwerter Vorteil – also ein Sachbezug, der versteuert werden muss. Die Steuerlast richtet sich hierbei nach dem Brutto-Listenpreis des Fahrzeugs. Bisher bekam man bei Elektrofahrzeugen lediglich einen Minderungsbetrag, der sich nach der Batteriegröße des Fahrzeugs richtete. Mit der neuen Regelung wird die Bemessungsgrundlage nun halbiert.

Update: Neues Steuerpaket zur Förderung der Elektromobilität

Die Dienstwagen-Sonderregel soll bis zum Jahr 2030 verlängert werden. Dies soll die Planungssicherheit erhöhen. Zugleich aber sollen die technischen Anforderungen bei der elektrischen Fahrleistung erhöht werden. Weiterhin sind Sonderabschreibung für E-Lieferwagen geplant:  Für die Anschaffung neuer, rein elektrisch betriebener Lieferfahrzeuge soll es von 2020 bis 2030 eine Sonderabschreibung geben. Diese soll einmalig 50 Prozent der Anschaffungskosten betragen und damit die reguläre Abschreibungsmöglichkeit ergänzen.

Viertelung des geldwerten Vorteils auch bei der Fahrtenbuchmethode

Wer seinen Firmenwagen nur wenig privat fährt, kann weiterhin ein Fahrtenbuch führen und dennoch von der 0,25 % Regel profitieren.

Gilt die neue Bemessungsgrundlage auch für vor 2020 gekaufte Fahrzeuge?

Für die in 2020 und früher zugelassenen Fahrzeuge richtet sich die Bemessungsgrundlage weiterhin an den zuvor festgesetzten Kriterien.

Welche Fahrzeuge werden begünstigt?

Bei der Dienstwagenbesteuerung profitieren Sie in erster Linie als Fahrer eines Elektroautos – doch auch ein Hybridfahrzeug zählt zu den begünstigten Dienstwagen, wenn mindestens 60 Kilometer rein elektrische Reichweite erzielt werden. Darüber hinaus dürfen diese Fahrzeuge maximal 50 Gramm CO2 pro Kilometer – gemessen nach der neuen WLTP-Norm – ausstoßen. Für Hybrid-Fahrzeuge gilt von nun an die 0,5% Regelung. 

Reine Batterieelektrofahrzeuge (BEV):

  • Mercedes-Benz EQC
    Stromverbrauch kombiniert: 20,8-19,7 kWh/100 km | CO2-Emissionen kombiniert: 0 g/km | Effizienzklasse: A+
  • Mercedes-Benz EQV
    Stromverbrauch kombiniert: 27 kWh/100 km | CO2-Emissionen kombiniert: 0 g/km | Effizienzklasse: A+
  • Mercedes-Benz eVito Tourer /Kastenwagen
    Stromverbrauch kombiniert: 21,0-20,3 kWh/100 km | CO2-Emissionen kombiniert: 0 g/km | Effizienzklasse: A+
  • Audi e-tron
    Stromverbrauch kombiniert: 24,6-23,7 kWh/100 km | CO2-Emissionen kombiniert: 0 g/km | Effizienzklasse: A+
  • VW e-Golf
    Stromverbrauch kombiniert: 13,8-12,9 kWh/100 km | CO2-Emissionen kombiniert: 0 g/km | Effizienzklasse: A+
  • VW e-up!
    Stromverbrauch kombiniert: 12,9-12,7 kWh/100 km | CO2-Emissionen kombiniert: 0 g/km | Effizienzklasse: A+ 
  • ŠKODA CITIGOe iV
    Stromverbrauch kombiniert: 12,9 kWh/100 km | CO2-Emissionen kombiniert: 0 g/km | Effizienzklasse: A+
  • smart EQ fortwo
    Stromverbrauch kombiniert: 16,5-14,0 kWh/100 km | CO2-Emissionen kombiniert: 0 g/km | Effizienzklasse: A+
  • smart EQ fortwo cabrio
    Stromverbrauch kombiniert: 16,8-14,2 kWh/100 km | CO2-Emissionen kombiniert: 0 g/km | Effizienzklasse: A+
  • smart EQ forfour
    Stromverbrauch kombiniert: 17,3-14,6 kWh/100 km | CO2-Emissionen kombiniert: 0 g/km | Effizienzklasse: A+
  • Porsche Taycan
    Stromverbrauch kombiniert: 26,9-24,6 kWh/100 km | CO2-Emissionen kombiniert: 0 g/km | Effizienzklasse: A+

Plug-in-Hybrid-Elektrofahrzeuge (PHEV):
  • Mercedes-Benz A 250 e Kompaktlimousine
    Kraftstoffverbrauch kombiniert: 1,5-1,4 l/100 km | CO2-Emissionen kombiniert: 34-33 g/km | Stromverbrauch kombiniert: 15,0-14,8 kWh/100 km
  • Mercedes-Benz A 250 e Limousine
    Kraftstoffverbrauch gewichtet: 1,4 l/100 km | CO2‑Emissionen gewichtet: 33-32 g/km | Stromverbrauch gewichtet :14,8 -14,7 kWh/100 km
  • Mercedes-Benz B 250 e
    Kraftstoffverbrauch gewichtet: 1,6-1,4 l/100 km | CO2‑Emissionen gewichtet: 36-32 g/km | Stromverbrauch kombiniert: 15,4 -14,7 kWh/100 km
  • Mercedes-Benz C 300 e T-Modell
    Kraftstoffverbrauch gewichtet: 1,8 l/100 km | CO2‑Emissionen gewichtet: 42 g/km | Stromverbrauch kombiniert: 14,3 kWh/100 km
  • Mercedes-Benz C 300 de T-Modell
    Kraftstoffverbrauch gewichtet: 1,5 l/100 km | CO2‑Emissionen gewichtet: 39 g/km | Stromverbrauch gewichtet: 16,2 kWh/100 km
  • Mercedes-Benz E 300 e
    Kraftstoffverbrauch gewichtet: 2,0 l/100 km | CO2-Emissionen gewichtet: 45 g/km | Stromverbrauch gewichtet: 14,5 kWh/100 km
  • Mercedes-Benz E 300 de Limousine & T-Modell
    Kraftstoffverbrauch gewichtet: 1,6 l/100 km | CO2-Emissionen gewichtet: 44-41 g/km | Stromverbrauch gewichtet: 19,7-18,7 kWh/100 km
  • Mercedes-Benz S 560 e 
    Kraftstoffverbrauch gewichtet: 2,6-2,5 l/100 km | CO2-Emissionen gewichtet: 59-57 g/km | Stromverbrauch gewichtet: 20,2-20,0 kWh/100 km
  • Audi Q5 TFSI e
    Kraftstoffverbrauch gewichtet: 2,4–2,0 l/100 km | CO2-Emissionen gewichtet: 54–46 g/km | Stromverbrauch gewichtet: 19,1–17,5 kWh/100 km
  • Audi  A7 Sportback 55 TFSI e
    Kraftstoffverbrauch gewichtet: 2,1-1,9 l/100 km | CO2-Emissionen gewichtet: 48-44 g/km | Stromverbrauch gewichtet: 18,1-17,5 kWh/100 km
  • ŠKODA SUPERB iV
    Kraftstoffverbrauch gewichtet: 1,5 l/100 km | CO2-Emissionen gewichtet: 35-33 g/km | Stromverbrauch gewichtet: 14,5-14,0 kWh/100 km
  • ŠKODA SUPERB COMBI iV
    Kraftstoffverbrauch gewichtet: 1,7-1,6 l/100 km | CO2-Emissionen gewichtet: 38-37 g/km | Stromverbrauch gewichtet: 15,4-15,0 kWh/100 km
  • VW Passat GTE Variant
    Kraftstoffverbrauch gewichtet: 1,7-1,6 l/100 km | CO2-Emissionen gewichtet: 39-37 g/km | Stromverbrauch gewichtet: 15,7-15,1 kWh/100 km
  • VW Golf GTE
    Kraftstoffverbrauch gewichtet: 2,1-1,9 l/100 km | CO2-Emissionen gewichtet: 47-43 g/km | Stromverbrauch gewichtet: 12,2 kWh/100 km

Brennstoffzellenfahrzeuge (FCEV):

  • Mercedes-Benz GLC F-CELL
    Wasserstoffverbrauch kombiniert: 0,34 kg/100 km | CO2-Emissionen kombiniert: 0 g/km | Stromverbrauch kombiniert: 13,7 kWh/100 km